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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PS Motorradtraining-Süd

Das Einverständnis mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand Mai 2021) ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsverzicht zum Schräglagen-Training und weiteren Veranstaltungen der Firma PS Motorradtraining Süd

1. Anmeldung/Zahlung
Die Anmeldung zu jeglichen Veranstaltungen kann nur mit dem hier für vorgesehenen Anmeldeformular schriftlich, per Fax oder per E-Mail an die info@ps-motorradtraining-sued.de erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang beim Veranstalter als verbindlich. Für jede Veranstaltung erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche Bestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Etwaige zu leistende Zahlungen sind aus der Anmeldebestätigung zu entnehmen.

Die volle Veranstaltungsgebühr muss spätestens zwei Wochen nach der Buchung/Anmeldung des Teilnehmers auf das in der Bestätigung genannte Konto bezahlt sein. Der Trainingsplatz ist erst nach Zahlungseingang gesichert!

2. Preis/Leistung
Die Leistungen für die entsprechenden Veranstaltungen sind dem jeweils gültigen Programm zu entnehmen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Für Veranstaltungen gilt jeweils die für das entsprechende Jahr gültige Preisliste auf der Homepage des Veranstalters.

3.1 Rücktritt / Storno / Umbuchung (Trainings in Haag / Personal-Coaching)
Erscheint der Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung etc. ohne die Teilnahme abgesagt zu haben, so wird die volle Gebühr fällig und berechnet. Sofern der Teilnehmer die Veranstaltung absagt gilt folgendes:

Bei Absage von 30 bis zu 15 Tage vor dem Trainingstermin werden 50 %, bei Absagen 14 bis 0 Tage vor Trainingsbeginn 100 % des jeweiligen Trainingspreises fällig.
Ist der fällige Betrag bis dahin noch nicht bezahlt, so wird er in Rechnung gestellt.
Der absagende Teilnehmer hat das Recht, einen durch Rücktritt frei gewordenen Platz, nach Rücksprache mit dem Veranstalter anderweitig zu besetzen.
Es erfolgt allerdings KEINE Erstattung wenn ein Teilnehmer wegen höherer Gewalt oder aus Angst vor Epidemien, Pandemien, Seuchen etc.von sich aus absagt, solange dies nicht vom Gesetzgeber/Bund/Land oder Behörden anderweitig vorgeschrieben ist! 

3.2 Rücktritt / Storno / Umbuchung (Reisen bzw. Mehrtagesveranstaltungen)
Erscheint der Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung etc. ohne die Teilnahme abgesagt zu haben, so wird die volle Gebühr fällig und berechnet. Sofern der Teilnehmer die Veranstaltung absagt gilt folgendes:
Bei Absage von vor dem Veranstaltungstermin (abhängig von DIfferenztagen) werden folgende Prozentsätze des jeweiligen Veranstaltungspreises fällig
          bis 61    Tage     15%
          60 – 21  Tage      50% 
          20 –   7  Tage      75%  
             6 –   1 Tag        90%
          1 Tag bzw. Nichterscheinen 100%

Ist der fällige Betrag bis dahin noch nicht bezahlt, so wird er in Rechnung gestellt.
Der absagende Teilnehmer hat das Recht, einen durch Rücktritt frei gewordenen Platz, nach Rücksprache mit dem Veranstalter anderweitig zu besetzen.
Es erfolgt allerdings KEINE Erstattung wenn ein Teilnehmer wegen höherer Gewalt oder aus Angst vor Epidemien, Pandemien, Seuchen etc.von sich aus absagt, solange dies nicht vom Gesetzgeber/Bund/Land oder Behörden (in Deutschland oder dem Zielland) anderweitig vorgeschrieben ist!

3.3 Rücktritt / Storno / Umbuchung (Gutscheine)
Der Gutschein-Inhaber hat das Recht einen ggf. vorher gebuchten Termin 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei umzubuchen. Erscheint der Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung etc. ohne die Teilnahme abgesagt zu haben, so wird die volle Gebühr fällig und berechnet.
Bei Rücktritt oder Storno werden folgende Prozentsätze des jeweiligen Veranstaltungspreises fällig
          bis 61    Tage     15%
          60 – 21  Tage      50% 
          20 –   7  Tage      75%  
             6 –   1 Tag        90%
          1 Tag bzw. Nichterscheinen 100%
Sofern kein Termin vereinbart wurde bzw. der Veranstalter den Termin wegen Nichterreichens der Mindesteilnhmerzahl abgesagt hat und der Teilnehmer daraufhin den Gutschein storniert, werden 10% des Veranstaltungspreises fällig. Dieser Betrag wird für einen eventuellen Ersatztermin dem Teilnehmer gutgeschrieben.

4. Veranstalterabsage / Veranstaltungsänderung oder Abbruch
Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen (in Pandemie-Zeiten 3 Teilnehmer).
Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, steht es dem Veranstalter frei, die entsprechende Veranstaltung abzusagen bzw. geringfügig abzuändern.

Der Veranstalter ist berechtigt jederzeit aus Gründen der Sicherheit und höheren Gewalt (schlechtes Wetter – Schnee oder Eis, unsichere Teilnehmer, Krankheit des Veranstalters, etc.) das Training zu verschieben, zu ändern oder abzubrechen.
Sollte ein Training bzw. eine Tour aus diesen Gründen ausfallen,so haben die Teilnehmern selbstverständlich die Möglichkeit, das von Ihnen bereits bezahlte Training, an einem anderen freien Termin nach Ihrer Wahl nachzuholen !

Der Veranstalter übenimmt KEINE Haftung und Erstattung für den Ausfall des Trainings durch höhere Gewalt oder Epidemien, Pandemien, Seuchen etc.!

5. Übungsmotorrad
Der Veranstalter stellt für die Veranstaltung ein Übungsmotorrad zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Motorrad stets pfleglich zu behandeln und es ausschließlich für Zwecke zu verwenden, für die es während der Trainings vorgesehen und geeignet ist.

6. Haftung Allgemeine Haftung
Die Haftung des Veranstalters und deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen bezüglich jeglicher körperlicher Schäden und an den Sachen der Teilnehmer wird ausgeschlossen!

Die Veranstaltungsteilnehmer (Fahrer, Begleitperson) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Veranstaltungsteilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar sowohl gegen den Veranstalter, den Streckenbetreiber, deren Beauftragte, Helfer, weitere Teilnehmer  als auch sonstige Personen, die mit der Veranstaltung in irgendeiner Verbindung stehen.
Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung beim Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

7. Ausschluss von der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere Teilnehmer oder Veranstalterpersonal gefährden bzw. gefährden könnten, ohne Rückerstattung von Teilnahmegebühren, von der Veranstaltung auszuschließen.

8. Versicherung
Eine Versicherung des Teilnehmers für jegliche Veranstaltungen wird seitens des Veranstalters nicht angeboten.
Für unsere Reiseveranstaltungen empfehlen wir den eigenen Abschluß geeigneter Rücktrittsversicherungen durch den Teilnehmer selbst.

9. Sonstiges
Der Trainingsteilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bilddokumentationen für Werbezwecke Verwendung finden dürfen.
Alle Fotos, sei es von Teilnehmern, Besuchern, Foto oder Werbeagenturen, sowie der Presse die auf dem Trainingsgelände von den dort befindlichen Personen oder dem Gelände gemacht werden, dürfen von PS Motorradtraining Süd und Andrea Bartels auch zu kommerziellen Werbezwecken verwendet werden.
Ein Widerspruch ist mündlich zu Veranstaltungsbeginn möglich und spätestens vor Beginn des Praxisteils auszusprechen.

Für das Tragen ausreichender, entsprechender Schutzkleidung ist der Teilnehmer bei jeder Art von Veranstaltung selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer erklärt, dass er den Anforderungen, die während der Veranstaltung an ihn gestellt werden, gesundheitlich und mental gewachsen ist. Jeder Teilnehmer ist für seine Streckenwahl/Fahrweise, auch bei befolgen des Veranstaltervorschlages bzw. deren Mitarbeiter, selbst verantwortlich.

10 . Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist das entsprechende Gericht am Sitz des Veranstalters zuständig.

© Stand Mai 2024 Firma PS Motorradtraining-Süd / Andrea Bartels (Änderungen vorbehalten)